Terms & Conditions

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

Online-Vermittler im Bereich der Personalvermittlung.

Carrier-Portal: Dies bezieht sich auf die Website(s) des Auftragnehmers.

Auftraggeber: die juristische oder natürliche Person, die die Leistungen des Auftragnehmers wie auf der/den Baustelle(n) beschrieben in Anspruch nimmt.

Parteien: Auftraggeber und Auftragnehmer

Unternehmensverwaltung: Eine Umgebung für den Kunden, auf die der Kunde online Zugriff hat, um die Dienste des Auftragnehmers in Anspruch zu nehmen.

Vertrag: Der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung über die Website(s) als abgeschlossen.

Kandidat: Jede natürliche Person, die sich bei der/den Website(s) registriert hat.

Vakanz: Eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle, Ferienarbeit, Nebentätigkeit oder Praktikumsvermittlung, die innerhalb der Organisation verfügbar ist.

Bewerbungsbutton: Button am Ende jeder Vakanz, mit dem die Kandidaten ihre Bewerbungen einreichen.

Anwendung: Antwort eines Bewerbers auf eine Vakanz, die an einem oder mehreren Standorten des Auftragnehmers mit Hilfe des Bewerbungsbuttons platziert wurde.

Response-Taste: Button im Managementteil des Kunden, mit dem die Kandidaten über den Status ihrer Bewerbung informiert werden.

Schriftlich: E-Mail oder Post

Match: Die Erstellung eines Management- oder indirekten Arbeitsvertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten als Ergebnis einer Bewerbung eines Kandidaten für eine freie Stelle, die auf einer Baustelle des Auftragnehmers angegeben ist.

Artikel 2 - Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Arbeiten und Vereinbarungen des Auftragnehmers, auch nach Beendigung eines Vertrages, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen. Aus eventuell vereinbarten Abweichungen kann der Auftraggeber keine Rechte für zukünftige Aufträge ableiten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer ausdrücklich abgelehnt.

2. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtlich unwirksam oder nicht anwendbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.

Artikel 3 - Nutzung der Website(s)

1. Aus der Nutzung der Website(s) können keine Rechte abgeleitet werden.

2. Die Vertragspartei bemüht sich, dass die auf der/den Website(s) angebotenen Informationen vollständig und aktuell sind.

3. Jede Vervielfältigung oder (Wieder-)Veröffentlichung der gesamten oder eines Teils der Website(s) oder der darin enthaltenen Informationen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ausdrücklich untersagt.

4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die sich aus der Nutzung der Website(s), der vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen oder aus anderen Gründen ergeben.

5. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Lebensläufe auf der/den Website(s) zu veröffentlichen.

6. Die von der Vertragspartei angewandten Bedingungen gelten für offene Stellen, unabhängig davon, ob sie manuell oder automatisch vergeben werden.

7. Arbeitgeber und/oder Vermittler, die ein Login-Konto beim Auftragnehmer haben, dürfen nur den aktiven Lebenslauf und die Kontaktdaten verwenden, um Kandidaten für eine geeignete, konkrete und offene Stelle anzusprechen. Sobald die Kandidaten ihren Lebenslauf auf die Seite(n) stellen, geben sie die Erlaubnis dazu.

8. Wenn der Auftraggeber eine Vereinbarung über ein Abonnement abgeschlossen hat, um Zugang zu der vom Auftragnehmer erstellten Lebenslauf-Datenbank zu erhalten oder diese einzusehen, gelten die folgenden Absätze dieses Artikels.

9. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftragnehmer der Produzent der Stellen- und Lebenslaufdatenbank im Sinne des Datenbankgesetzes ist und der Urheber der Stellen- und Lebenslaufdatenbank ist.

10. Der Auftraggeber darf die Stellen- und Lebenslaufdatenbank im eigenen Unternehmen nur für die Rekrutierung neuer Mitarbeiter für sein Unternehmen nutzen, soweit dies nach den Bestimmungen des Datenbankgesetzes und anderer geltender Rechtsvorschriften zulässig ist.

11. Der Auftraggeber darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers keine Datenbanken aus der Stellen- und/oder Lebenslaufdatenbank oder Teilen davon veröffentlichen, kopieren oder anderweitig vervielfältigen, verändern oder Dritten in irgendeiner Weise zugänglich machen, herunterladen und in seiner eigenen Datenbank oder auf seinem eigenen Computersystem speichern.

12. Der Kunde darf Datenbanken aus der Lebenslaufdatenbank oder Teile davon nur zur Besetzung einer konkreten, geeigneten und zum Zeitpunkt der Nutzung der Lebenslaufdatenbank offenen Stelle und nur insoweit verwenden, als die Datenbanken aus der Lebenslaufdatenbank oder Teile davon dieser spezifischen Stelle angemessen entsprechen.

13. Der Auftraggeber darf die Leistungen des Auftragnehmers nicht missbräuchlich nutzen. Dies bedeutet unter anderem, dass es dem Nutzer nicht gestattet ist, soft- und/oder hardwarenahe Tools und Lösungen (in eigener Regie oder von Dritten zur Verfügung gestellt) zu verwenden, soweit diese dazu bestimmt sind, Daten zu übernehmen, zu spinnen, zu kratzen, zu suchen oder anderweitig unsachgemäß zu nutzen und/oder die Stellen- und Lebenslaufdatenbanken einzusehen.

14. Der Auftragnehmer setzt feste Grenzen für die Anzahl der Datenbanken aus dem Lebenslauf und der Stellenmarktdatenbank oder Teilen davon, die der Auftraggeber nutzen darf. Der Kunde darf maximal 225 (zweihundertfünfundzwanzig) Dateien aus dem Lebenslauf und der Bewerberdatenbank (oder Teilen davon) pro Tag verwenden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wenn der Auftraggeber mehr Datenbanken aus dem Lebenslauf und der Stellenmarktdatenbank oder Teile davon anfordert, als pro Tag maximal zulässig sind, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, einzugreifen, z.B. indem er das Konto des Auftraggebers und den Zugang des Auftraggebers zu dem Lebenslauf und/oder der Stellenmarktdatenbank mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Warnung sperrt. In diesem Fall schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber keine Entschädigung oder Rückerstattung des gezahlten Betrages. Vom Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag in Rechnung gestellte oder noch zu stellende Beträge bleiben in voller Höhe fällig und werden sofort fällig.

15. Zugangsdaten auf der/den Baustelle(n) des Auftragnehmers ermöglichen es einem einzelnen Benutzer, Zugang zu erhalten. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet, mehreren Benutzern mit demselben Login-Account den Zugriff auf die Seite(n) zu gestatten.

Artikel 4 - Dienstleistungen

1. Der Auftragnehmer erbringt Online-Dienstleistungen im Bereich der Personalbeschaffung. Die Online-Dienste werden vom Kunden durch Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen vereinbart, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 5 - Gebühren

1. Die Preise werden auf der/den Baustelle(n) oder in Übereinstimmung mit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber angegeben.

Artikel 6 - Methodik

1. Der Auftraggeber kann die Vakanz über die Unternehmensleitung der Baustelle(n) des Auftragnehmers nach dem beschriebenen Verfahren und unter Verwendung der automatisierten Datenfelder angeben.

2. Die Website ermöglicht es den Kandidaten, auf die vom Kunden ausgeschriebenen Stellen zu antworten.

3. Wenn sich ein Kandidat auf eine Stelle in Ihrem Unternehmen bewirbt, erhalten Sie die Motivation und die Kontaktdaten des Kandidaten per E-Mail, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Anzahl der Bewerbungen auf offene Stellen.

Artikel 7 - Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preise seiner Leistungen jederzeit zu ändern.

2. Preisänderungen gelten als angemessen und fair angepasst.

3. Der Vertragspartner wird den Auftraggeber rechtzeitig informieren. Akzeptiert der Kunde die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder (Preis-)Bedingungen nicht, ist er berechtigt, den Vertrag nach Mitteilung der Preisänderung zu kündigen.

Artikel 8 - Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist für eine korrekte und vollständige Angabe des Firmenprofils und der Stellenbeschreibung voll verantwortlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausschreibungstexte anzupassen, ohne dass der Inhalt von den Angaben des Auftraggebers abweicht. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Texte abzulehnen, die unethisch sind oder zu rechtswidrigem Verhalten anregen.

2. Bei Verwendung der Lebenslaufdaten von Kandidaten verpflichtet sich der Auftraggeber, die Verwendung der konsultierten und erhaltenen Daten von Kandidaten ausschließlich für die Besetzung der über das Karriereportal registrierten Stellen zu beschränken, es sei denn, der betreffende Kandidat hat eindeutig seine Zustimmung zu einer anderen Verwendung erteilt. Die Daten der konsultierten und eingeholten Kandidaten sind vertraulich und bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Daten in irgendeiner Weise Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist zur Besetzung der betreffenden Stelle erforderlich. Ein Verstoß des Dritten gegen die Geheimhaltungspflicht gilt als Verstoß des Auftraggebers.

4. Es ist verboten, Links, Kontaktdaten, Kontaktpersonen oder andere Referenzen anzugeben, durch die ein Kandidat den Auftraggeber ohne Zutun des Auftragnehmers kontaktieren kann. Der Firmenname kann erwähnt werden und wird auf der/den Website(s) sichtbar sein.

5. Der Auftraggeber darf nur aktuelle, konkrete Stellenangebote einstellen, die zum Zeitpunkt der Platzierung auf der/den Baustelle(n) offen sind. Der Kunde darf das nicht:

- auf andere Stellenangebote verweisen, die nicht auf der Website aufgeführt sind;

- um mehrere (unterschiedliche) Funktionen zu benennen;

- Schreiben Sie ganze Wörter oder Sätze in Großbuchstaben;

- Übermäßige Verwendung von Satzzeichen (z.B. mehrere Ausrufezeichen in einem Satz);

- Kontaktdaten, die in die Stellenausschreibung aufgenommen werden sollen;

- Verwenden Sie html, (Java-)Skript oder animierte Bilder.

- Vermittlung von Freiwilligenarbeit

- Buchung von nur auf Provisionsbasis vergüteten Vakanzen

- Vermittlung von Vakanzen für Multi-Level-Marketing (MLM)

- Stellenangebote für erotische Dienstleistungen platzieren

- Stellenausschreibungen, die zu illegalen Praktiken anstacheln

Artikel 9 - Vertragserfüllung

1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einen Antrag auf Stellenausschreibung nicht ohne Angabe von Gründen in einen Vertrag umzuwandeln und somit die Stelle nicht auf der Baustelle zu platzieren.

2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Stellenangebote auf externe Websites zu übertragen, um die Zahl der Bewerbungen zu erhöhen.

3. Bei der Durchführung des Vertrages ist der Auftragnehmer in erster Linie verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um Kandidaten zu rekrutieren. Es besteht keine Ergebnisverpflichtung und der Auftragnehmer haftet nicht, wenn der Kandidat auf ein Spiel verzichtet und/oder eine bereits getroffene Spielvereinbarung nicht oder nicht vollständig erfüllt.

4. Der Auftragnehmer hat den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Erfordernisse einer guten Ausführung auszuführen.

5. Der Auftragnehmer hat das Recht, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen.

6. Wenn sich während der Durchführung des Vertrages herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Durchführung notwendig ist, die zu erbringenden Leistungen zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend anpassen.

7. Hat die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber vorab informieren.

8. Bei verspäteter, unrichtiger oder unvollständiger Auskunftserteilung oder Mitwirkung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von seinen Verpflichtungen entbunden, soweit er zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen auf diese Informationen und/oder Mitwirkung angewiesen ist.

9. Vereinbarungen und Zusagen des Auftragnehmers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn diese (weiteren) Vereinbarungen oder Zusagen vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.

10. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben im persönlichen Lebenslauf oder im Profil des Bewerbers.

11. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bestimmte Daten nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu entfernen.

Artikel 10 - Zahlung

1. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Rechnungsnummer, der Referenznummer und in Euro, in der die Rechnung eingereicht wurde, zu erfolgen. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung aus irgendeinem Grund auszusetzen. Nur Zahlungen an den Auftragnehmer erfolgen in voller Höhe.

2. Befindet sich der Kunde innerhalb der Frist von 14 Tagen in Zahlungsverzug, kommt er von Rechts wegen in Verzug. Ist die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber an den Verzug zu erinnern und das Inkassoverfahren an einen Gerichtsvollzieher und ein Inkassobüro weiterzuleiten. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sowie die gesetzlichen Zinsen werden dann vom Auftraggeber eingezogen. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden pro Monat von dem Moment an berechnet, in dem der Kunde in Verzug ist (war) bis zum Zeitpunkt der Bezahlung der Rechnung. Ein Teil eines Monats wird als voller Monat gezählt. Bei Verzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer auch berechtigt, Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen.

3. Bei Liquidation, Konkurs, Zahlungseinstellung oder Pfändung des Auftraggebers werden die Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sofort fällig.

4. Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer nur dann eine digitale Rechnung, wenn er über die Website(s) zusätzliche Leistungen erworben hat.

Artikel 11 - Forschung, Werbung

1. Mängel, Irrtümer und/oder Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten oder der Rechnung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Auftragnehmer angemessen reagieren kann.

2. Ist eine Beanstandung begründet, wird der Auftragnehmer die Arbeiten trotzdem wie vereinbart ausführen, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber zwischenzeitlich nachweislich sinnlos geworden. Letzteres muss vom Auftraggeber schriftlich mitgeteilt werden.

3. Ist es nicht mehr möglich oder sinnvoll, die vereinbarten Arbeiten auszuführen, haftet der Auftragnehmer nur noch im Rahmen von Artikel 13.

Artikel 12 - Kündigung und Abbruch

1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder den Zugang zum Konto zu verweigern:

- der Auftraggeber die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt.

- Umstände, die dem Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrages bekannt werden, begründen die Befürchtung, dass der Auftraggeber den Verpflichtungen nicht nachkommen wird.

- der Auftraggeber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgefordert wurde, Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten und diese Sicherheit nicht oder nur unzureichend geleistet wird.

2. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr möglich oder nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness nicht mehr verlangt werden kann, oder wenn andere Umstände eintreten, die eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages unzumutbar erscheinen lassen.

3. Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sofort fällig. Setzt der Auftragnehmer die Erfüllung der Verpflichtungen aus, behält der Auftragnehmer Ansprüche aus dem Gesetz und dem Vertrag.

4. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nachkommt.

5. Eine Vereinbarung auf der Grundlage eines Einführungssatzes endet mit Ablauf der schriftlich vereinbarten Fristen.

6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kontozugang des Auftraggebers zu kündigen, wenn er schriftliche Beschwerden von Arbeitsuchenden über die Nichtverarbeitung von Anträgen erhalten hat.

7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kontozugang des Auftraggebers zu kündigen, wenn der Auftraggeber wettbewerbsfähige Leistungen anbietet.

8. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Zugriff des Kunden auf das Konto auszusetzen oder zu sperren, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Artikel 13 - Haftung und Entschädigung

1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden irgendwelcher Art, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Auftraggebers verlassen hat.

2. Der Auftragnehmer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangenen Umsatz/Einsparungen und Schäden infolge von Betriebsstagnation. In allen anderen Fällen haftet der Auftragnehmer bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für die Leistung, aus der der Schaden entstanden ist.

3. Gemäß Artikel 6:170 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches haftet der Auftraggeber für Schäden, die von Personen verursacht werden, die unter seiner Aufsicht arbeiten, und entschädigt den Auftragnehmer in allen auftretenden Fällen sowie für Schäden, die von Mitarbeitern verursacht werden, die durch den Auftragnehmer eingestellt werden.

4. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an Materialien oder Daten frei, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und bei der Durchführung des Vertrages verwendet werden.

5. Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Datenträger, elektronische Dateien oder Software etc. zur Verfügung, garantiert dieser, dass die Datenträger, elektronischen Dateien oder Software frei von Viren und Mängeln sind.

6. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Sicherheit der auf den Systemen gespeicherten Daten des Nutzers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die durch die Verwendung von Datenträgern, elektronischen Dateien oder Software des Auftragnehmers entstehen.

7. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruht.

8. Auf der/den Website(s) kann der Kunde seine eigenen Daten und die Daten der beworbenen Kandidaten online einsehen und verfolgen. Dazu benötigt der Kunde ein persönliches Passwort und eine E-Mail-Adresse. Dieses Passwort und die E-Mail-Adresse wurden vom Kunden zum Zeitpunkt der Registrierung auf der/den Website(s) per E-Mail zugesandt. Die Verwendung der E-Mail-Adresse in Verbindung mit dem Passwort (auch "Zugangsdaten" genannt) legitimiert den Nutzer gegenüber dem Auftragnehmer als Auftraggeber.

9. Der Kunde ist für die Geheimhaltung der Zugangsdaten verantwortlich. In keinem Fall ist der Auftragnehmer dafür verantwortlich. Es ist Aufgabe des Kunden sicherzustellen, dass sich keine der Zugangsdaten in den Händen von Unbefugten und/oder Organisationen befinden. Sollte dies der Fall sein, sind Sie als Auftraggeber verpflichtet, dies dem Auftragnehmer so schnell wie möglich mitzuteilen.

10. Sollte sich herausstellen, dass die persönlichen Zugangsdaten des Arbeitgebers für die Website(s) missbraucht werden, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich und/oder haftbar. Mit der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter infolge unrechtmäßigen Zugriffs auf die Website(s) (oder über die Website(s) auf andere Websites) frei.

11. Erhält der Kandidat vom Auftraggeber eine Vergütung, die niedriger ist als die im Voraus getroffenen Vereinbarungen und/oder andere gesetzlich festgelegte Verpflichtungen (z.B. C.A.O.), ist der Auftragnehmer dafür voll verantwortlich oder haftbar. In diesem Fall erklärt der Auftraggeber durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass der Auftragnehmer von allen Schäden und/oder Kosten, die dem Arbeitgeber dadurch entstehen, freigestellt wird.

12. Werden die von Dritten eingesehenen oder rechtmäßig über den Auftragnehmer erhaltenen personenbezogenen Daten von Dritten unsachgemäß oder rechtswidrig verwendet, schließt der Auftragnehmer jegliche Haftung hierfür aus. Dies ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten möglich. Nach Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt die Gegenpartei des Auftragnehmers, dass die Gegenpartei für alle erlittenen Kosten/Schäden (einschließlich Ansprüche Dritter) haftet, wenn die Daten von dieser Gegenpartei falsch oder unrechtmäßig verwendet werden. Dies gilt auch dann, wenn personenbezogene Daten über die Gegenpartei an Dritte gelangt sind.

13. Tritt eine (vorübergehende) Abschaltung/Störung auf der/den Site(s) oder bei dem/den Internetprovider(n) / Telekommunikationsanbieter(n) ein, haftet der Auftragnehmer nicht für erlittene Schäden.

14. Der Auftragnehmer kann nicht für den Inhalt von Stellenangeboten und Lebensläufen haftbar gemacht werden, da diese vom Auftraggeber und vom Kandidaten ohne die Intervention des Auftragnehmers veröffentlicht und verwaltet werden.

Artikel 14 - Elektronischer Datenverkehr

1. Die Parteien vereinbaren, dass die im Wege des elektronischen Datenverkehrs geschlossenen Vereinbarungen für die Parteien verbindlich sind und dass die im Wege des elektronischen Datenverkehrs übermittelten Informationen in jedem Gerichtsverfahren Beweiskraft für die zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarungen haben.

Artikel 15 Höhere Gewalt

1. Die Parteien sind nicht verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie durch einen Umstand daran gehindert werden, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und der nicht aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts oder einer allgemein anerkannten Praxis auf ihre Rechnung geht.

2. Als höhere Gewalt für den Auftragnehmer in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten neben dem, was in der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang verstanden wird, alle äußeren, vorgesehenen oder unvorhergesehenen Ursachen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, durch die der Auftragnehmer jedoch nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen oder durch die die Erfüllung seiner Verpflichtungen dem Auftragnehmer nicht zumutbar ist. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber so schnell wie möglich über eine (drohende) Situation höherer Gewalt informieren.

3. Die Parteien können ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag während der Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Wenn diese Frist länger als zwei Monate dauert, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass sie verpflichtet ist, der anderen Partei einen Schaden zu ersetzen.

4. Soweit der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder zum Zeitpunkt des Beginns der höheren Gewalt erfüllen kann und der bereits erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, den bereits erfüllten oder zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung wie eine gesonderte Vereinbarung zu bezahlen.

Artikel 16 Vertraulichkeit

1. Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung voneinander oder von einer anderen Quelle erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn die Gegenpartei dies angegeben hat oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt oder wenn die Parteien den vertraulichen Charakter der Informationen kennen oder hätten kennen müssen, sofern die Informationen nicht aus einer allgemeinen Quelle zugänglich sind.

2. Wenn der Auftragnehmer aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, Dritten, die gesetzlich oder durch das zuständige Gericht benannt sind, vertrauliche Informationen zur Verfügung zu stellen, und der Auftragnehmer sich nicht auf ein Recht berufen kann, die Aussage nach dem Gesetz zu verweigern oder vom zuständigen Gericht anerkannt oder zugelassen ist, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, Schadenersatz oder Entschädigung zu zahlen, und der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Vertrag wegen eines daraus resultierenden Schadens aufzulösen.

Artikel 17 Datenschutz

1. Die vom Auftraggeber und/oder Kandidaten über das elektronische Anmeldeformular übermittelten oder dem Auftragnehmer anderweitig zur Verfügung gestellten persönlichen und Firmendaten werden in einer automatisierten Datei verwaltet.

Artikel 18 - Geistiges Eigentum und Urheberrecht

1. Alle vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Berichte, Ratschläge, Vereinbarungen, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Software usw. sind ausschließlich für die Verwendung durch den Auftraggeber bestimmt und dürfen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht vervielfältigt, in einer automatisierten Datei gespeichert oder anderweitig Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

2. Die Bestimmungen von Art. 18 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 3 unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechts, des Patentrechts und des Markenrechts.

3. Der Auftraggeber erklärt, dass die von ihm eingestellten Stellenangebote und/oder Unternehmensinformationen nicht gegen (geistige Eigentums-)Rechte Dritter verstoßen.

4. Die (geistigen Eigentumsrechte) in Bezug auf die Website, einschließlich der Urheberrechte an Texten, Bildern, Design, Fotos und anderem (statischem und/oder beweglichem) Bildmaterial, Tonmaterial, Formaten, Software und anderem Material, die Datenbankrechte und Markenrechte (einschließlich Domainnamen) liegen beim Auftragnehmer oder seinen Lizenzgebern, mit Ausnahme von Material, das der Nutzer im Zusammenhang mit der Platzierung eines Lebenslaufs, Stellenangebots und/oder Unternehmensinformationen zur Verfügung stellt.

5. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Website oder deren Inhalte in irgendeiner Weise Dritten zugänglich zu machen, sie zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu übertragen oder anderweitig zu vervielfältigen oder in irgendeiner Weise in andere Dokumente oder Materialien einzubinden, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Vertragspartei. Dies bedeutet unter anderem, dass der Nutzer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht berechtigt ist, einen wesentlichen Teil des Inhalts der Stellenmarktdatenbank und der Lebenslaufdatenbank abzurufen und wiederzuverwenden, in seine eigene Datenbank oder sein eigenes Computersystem herunterzuladen und/oder nicht wesentliche Teile des Inhalts der Datenbank wiederholt und systematisch im Sinne des Datenbankgesetzes abzurufen und wiederzuverwenden. Jegliche Kopien, die der Benutzer von (einem Teil) der Website anfertigt, müssen - soweit zulässig - alle Hinweise auf Urheberrechte und andere (geistige Eigentumsrechte), die auf dem ursprünglichen Download oder Ausdruck erscheinen, enthalten.

Artikel 19 - Streitigkeiten und anwendbares Recht

1. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Sollte sich dennoch herausstellen, dass bestimmte Bestimmungen nicht rechtsgültig sind oder nicht rechtsgültig angewendet werden können, bleiben die übrigen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft. Die Bestimmungen, die nicht rechtsgültig oder nicht anwendbar sind, treten an die Stelle derjenigen, die es sind. Es wird versucht sicherzustellen, dass diese neue Bestimmung mit der zu ersetzenden Bestimmung möglichst übereinstimmt.

2. Nachdem die Parteien versucht haben, eine Streitigkeit im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen, werden Streitigkeiten nur noch durch das zuständige Gericht beigelegt.

3. Alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht.

Artikel 20 - Genehmigung & Gerichtsstand

1. Durch die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einer oder mehreren der Seiten erteilt der Auftragnehmer ausdrücklich die Erlaubnis, telefonisch oder per E-Mail vom Auftragnehmer oder einem der anderen Handelsnamen der Seite(n) kontaktiert zu werden. Darüber hinaus erteilen Sie hiermit Ihre Zustimmung, das Firmenlogo des Kunden für Referenzen zu verwenden.

2. Der Auftragnehmer wird die Daten vertraulich behandeln und nur zum Zwecke der Stellenbesetzung an Dritte weitergeben.

3. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie im Namen des Unternehmens handeln, rechtsfähig sind, freie Stellen zu veröffentlichen, Bewerbungen entgegenzunehmen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen zuzustimmen.

4. Sie ermächtigen den Auftragnehmer ausdrücklich, Ihren Firmennamen und Ihr Firmenlogo als Referenz in seinen Ankündigungen auf seiner Website, Prospekten und anderen Werbemitteln an Dritte zu verwenden.